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Smorder

Smorder bietet zahlreiche Vorteile: Self-Ordering Terminals und Prozessoptimierung. Reports, Kundenbindung, Tischbestellung, Vorbestellungen und Reservierungen mit dem Handy. Direkte Kassenanbindung in Verbindung mit APRO Kassensystemen.


Self-ordering terminals:

Upgrade your restaurant. Serlf ordering Terminals machen Ihr Restaurant nicht nur effizienter und moderner sondern Ihre Gäste profitieren ebenfalls davon. Keine Wartezeiten mehr, Kapazitätserweiterung in belebten Zeiten, 24/7 einzatzbereit.

Der intuitive Bestellvorgang wird von den Kunden sehr gerne angenommen und durch intelligentes Cross- & Upselling erreichen sie somit eine Umsatzsteigerung von 20%-100%.

Order / preorder: 

Mit dem Smartphone ganz einfach (Vor-)Bestellungen tätigen.

In Kombination mit apro Kassensystemen bietet Smorder Order und Smorder PreOrder die perfekte Lösung für mobile Bestellungen. Egal, ob man bereits im Lokal sitzt, auf dem Weg dorthin ist oder sich noch zuhause befindet. Mit dieser App können alle Produkte aus Ihrer Menükarte (vor-)bestellt werden. Ganz automatisch wird die Bestellung an das Kassensystem übermittelt. Die Vorteile im Überblick: 

  • Effizienzsteigerung

  • Umsatzsteigerung

  • Digitale Reporting- und Kontrollfunktionen

  • Direkte Kassenanbindung

  • (Vor-)Bestellungen via Smartphone

  • Optional mit mobiler Bezahlung (Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung) und digitaler Rechnung (per Email an den Gast).

Reservation: 

Einfache intuitive Tischreservierung.

Mit Smorder Reservation hat Ihr Gast die Möglichkeit, auf simple Art per Smartphone zu reservieren.

Benutzerfreundlich: Ihr Gast muss seine persönliche Daten nicht erneut eingeben, da diese bereits in der App gespeichert sind.

Dem Gast werden an seinem Smartphone alle noch freien Plätze angezeigt, welche direkt aus dem Reservierungssystem übermittelt und dort gefiltert wurden. Die Kennzahlen können in Smorder Reports (siehe unten) ausgewertet werden.

Die Vorteile im Überblick:

  • Kein Reservierungsbuch mehr nötig

  • Keine Dateneingabe des Gastes notwendig

  • Intuitiv Tischreservierung

  • Als iOS- & Android-App erhältlich

Reportig: 

So haben sie ihre Kennzahlen im Griff!

Alle relevanten Daten strukturiert auf einen Blick. Ganz egal, ob Sie sich im Lokal oder sonst wo auf dieser Welt befinden. Sie wissen, was in Ihrem Betrieb los ist, wie es um die aktuelle Tischauslastung bestellt ist.

Mit der Apro Kassensoftware können Bestellungen auf einen Touch Screen Monitor in der Küche angezeigt und abgearbeitet werden.
Der Kitchen Monitor hilft bei der Planung und Kontrolle - Abläufe können so optimiert werden.

Software: Über uns

Update zum Thema KassenSichV2020 - TSE ( Stand 10.7.20 )
die TSE Nichtbeanstandungsfrist wird unter gewissen Voraussetzungen vom 30.09.20 auf den 31.3.2021 verlängert!

Nachdem das Bundesfinanzministerium eine Fristverlängerung bei der Kassenumstellung verweigert, haben vier Länder, unter ihnen Bayern, beschlossen, im Interesse der Unternehmen zu handeln und eine pragmatische und zugleich unbürokratische Lösung auf den Weg zu bringen. Danach wird die bayerische Finanzverwaltung Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn:

Wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt ist (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) 

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. 

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft. Mit dem 1. Januar 2020 werden nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.

Was ändert sich genau?

 Die Anforderungen an eine Registrierkasse ab dem 1.1.2020

 1. Anschluss und Sicherung der Daten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)


2. Anmeldung des Kassensystems und der dazugehörigen TSE beim Finanzamt


3. Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden eine Rechnung auszustellen


4.  Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird ein Kennzeichen z.B. in Form eines 2D   Barcodes auf der Rechnung aufgebracht sein, der eine Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht.


5. Erweiterte Anforderungen an die Datenaufzeichnung innerhalb des Kassensystems: 

Bitte beachten Sie: Die ADS AnkerDataSystems GBR kann und darf weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. 

Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.

Software: Über uns

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