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Meltzer X3000, gegründet 1994, hat sich als führende Kassensoftware in Deutschland, Österreich und der Schweiz etabliert. Mit zahlreichen Zusatzmodulen erfüllt es spezifische Anforderungen jedes Kunden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit unserer flexiblen Softwarelösung.
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Graphischer Tischplan mit Zimmer und Stammgastübersicht
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Update zum Thema KassenSichV2020 - TSE ( Stand 10.7.20 )
die TSE Nichtbeanstandungsfrist wird unter gewissen Voraussetzungen vom 30.09.20 auf den 31.3.2021 verlängert!
Nachdem das Bundesfinanzministerium eine Fristverlängerung bei der Kassenumstellung verweigert, haben vier Länder, unter ihnen Bayern, beschlossen, im Interesse der Unternehmen zu handeln und eine pragmatische und zugleich unbürokratische Lösung auf den Weg zu bringen. Danach wird die bayerische Finanzverwaltung Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn:
Wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt ist (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat)
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft. Mit dem 1. Januar 2020 werden nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.
Was ändert sich genau?
Die Anforderungen an eine Registrierkasse ab dem 1.1.2020
1. Anschluss und Sicherung der Daten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
2. Anmeldung des Kassensystems und der dazugehörigen TSE beim Finanzamt
3. Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden eine Rechnung auszustellen
4. Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird ein Kennzeichen z.B. in Form eines 2D Barcodes auf der Rechnung aufgebracht sein, der eine Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht.
5. Erweiterte Anforderungen an die Datenaufzeichnung innerhalb des Kassensystems:
Bitte beachten Sie: Die ADS AnkerDataSystems GBR kann und darf weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden.
Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.



